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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Gasteig hat das Ziel, seine Online-Angebote im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.gasteig.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am:  7.6.2023
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am:  7.11.2023

 

Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbsttest und Bewertung durch den externen Dienstleister Mindscreen


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

 

Die Barrierefreiheit der Internetseite des Gasteig unter www.gasteig.de beruht auf Selbsttests und der Bewertung einer Webseitenauswahl durch die Agentur Mindscreen mittels eines BIK BITV-Tests.

 

Grundlage ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

 

Die Internetseite des Gasteig unter www.gasteig.de ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet. An der vollständigen Umsetzung wird gearbeitet.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien sind nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf der Internetseite des Gasteig unter www.gasteig.de ist:

Gasteig München GmbH
Rosenheimer Straße 5
81667 München

Tel. +49 (0)89. 48098-0

 

Schreiben Sie uns, wenn

  • Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.gasteig.de bemerkt haben.
  • Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
  • Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular melden oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an kommunikation@gasteig.de.

 

Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Gasteig München GmbH

Abteilung Kommunikation

Rosenheimer Straße 5
81667 München

 

Erfahren Sie mehr zum Datenschutz und zur Barrierefreiheit auf der Internetseite www.gasteig.de.


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

 

Antrag online stellen

 

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung


Informationen in Leichter Sprache

www.gasteig.de ist die Internet-Seite
des Kultur-Zentrums Gasteig.
Für diese Seite gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Eine Barriere ist ein Hindernis.

 

Barrierefrei bedeutet:
Jeder Mensch kann ungehindert überall hinkommen
und kann alles ungehindert nutzen.
Auch die Internet-Seite www.gasteig.de soll
für alle zugänglich sein.

Die Pflicht zur Barrierefreiheit steht
im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist BGG.
Wie die Barrierefreiheit genau ausschauen soll,
steht in Verordnungen.
Eine Verordnung zeigt,
was man nach einem Gesetz tun soll.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit hat der  Gasteig
zum ersten Mal am 7. Juni 2023 geschrieben.
Er hat diese Erklärung zuletzt am 20. Juli 2023 geprüft.

Die Barrierefreiheit von der Internet-Seite www.gasteig.de hat
der Gasteig von der Agentur Mindscreen testen lassen.
Grundlage dafür waren 2 Verordnungen:

die Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
Die Abkürzung ist: BITV 2.0.
die Bayerische E-Government-Verordnung
Die Abkürzung ist: BayEGovV.
Government ist Englisch und bedeutet: Regierung.
Der Buchstabe E steht für elektronisch und bedeutet:
mit Hilfe vom Computer und vom Internet.

Wichtig bei der Erklärung waren die Richtlinien
für barrierefreie Inhalte im Internet.
Die englische Abkürzung für diese Richtlinien ist: WCAG 2.1.

www.gasteig.de entspricht – soweit möglich –
den Verordnungen zur Barrierefreiheit.

Nur PDF-Dateien auf der Internet-Seite

sind nicht immer barrierefrei.

PDF ist eine englische Abkürzung für: Portable Document Format
Diesen Dateien können von allen Computern geöffnet werden.
Diese Dateien kann man meistens nur lesen und nicht bearbeiten.

Wenn Sie bemerken,

dass der Zugang zu www.gasteig.de nicht barrierefrei ist,
oder wenn Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben,

schreiben Sie uns bitte eine Nachricht.
Bitte schreiben Sie uns
mit diesem Formular: Barriere melden.

 

Sie können auch anrufen.

Die Telefon-Nummer ist: 089 48098-0

 

Sie können auch ein E-Mail schreiben an:
kommunikation@gasteig.de

 

Sie können auch einen Brief schreiben an diese Adresse:

Gasteig München GmbH

Abteilung Kommunikation

Rosenheimer Straße 5
81667 München

 

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Haben Sie nach 6 Wochen keine Antwort bekommen?
Dann können Sie beim Landesamt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung einen Antrag stellen.
Das Landesamt prüft dann die Barrierefreiheit
von der Internet-Seite.
Das Landesamt macht auch Vorschläge zur Verbesserung.

Sie können den Antrag auf Prüfung auf der Internet-Seite
vom Landesamt stellen.
Der Antrag ist aber in schwieriger Sprache.
Klicken Sie hier: zum Antrag

 

Sie können den Antrag auch als E-Mail schicken an:
bitv@bayern.de

 

Sie können den Antrag auch als Brief
an diese Adresse schicken:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungs-Zentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Internet-Seite
vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung (LDBV):
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Diese Seite ist aber in schwieriger Sprache.