Gasteig – Kultur für München

Die Zukunft gestalten! Testamentsgestaltung nach der Erbrechtsreform vom 1.1.2010

Vortrag
Do, 4.3.2010 / 19:30 Uhr / EG, Raum 0131
Eintritt frei

Referentin: Caroline Kistler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

  • Wer erbt, wenn kein Testament oder kein wirksames Testament existiert?
  • Wer braucht ein Testament?
  • Ehegattentestament – Berliner Testament
  • Patchworkfamilientestament
  • Tipps für die Testamentsgestaltung

Die Erbrechtsreform gilt für alle Erbfälle die nach dem 31.12.2009 eintreten. Auswirkung des neuen Erbrecht auf die Testaments-gestaltung: Nur ca. 20 Prozent der Bundesbürger errichten ein Testament. Der Rest überlässt es dem Staat, wer ihr erarbeitetes Vermögen erbt. Selbst wenn ein Testament errichtet wurde, kommt oft das gesetzliche Erbrecht zum Zuge, da die Testamente entweder nicht in der richtigen Form oder mit einem nicht eindeutigen oder widersprüchlichen Inhalt versehen sind. Ein Testament sollte unbedingt dann errichtet werden, wenn mehrere Personen als Erben in Betracht kommen. Fehlt dieses, erhält eine Erbengemeinschaft das gesamte Vermögen. Jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen mit hohen finanziellen Einbußen sind häufig die Folgen. Die neue Erbrechtsreform beeinflusst auch die Testamentsgestaltung. Sie betrifft im wesentlichen die Honorierung der Pflegeleistung, den Pflichtteil und die Verjährungs-fristen. Im Rahmen der Testamentsgestaltung sollten auch die erbschaftsteuerlichen Aspekte berücksichtigt werden.

(Caroline Kistler, München, Erben und Vererben, Forum für Testamentsgestaltung und Erbaufteilung e. V.)

Veranstalter-Homepage

zum Veranstalter

MyGasteig-Optionen

MyGasteig ist ein kostenloser Service für unsere Besucher, mit dem Sie Veranstaltungen auf Ihre persönliche Merkliste setzen können.

MyGasteig LoginNeu anmelden