Die Zukunft gestalten! Testamentsgestaltung nach der Erbrechtsreform vom 1.1.2010
Vortrag
Do, 4.3.2010 / 19:30 Uhr / EG, Raum 0131
Eintritt frei
Referentin: Caroline Kistler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
- Wer erbt, wenn kein Testament oder kein wirksames Testament existiert?
- Wer braucht ein Testament?
- Ehegattentestament – Berliner Testament
- Patchworkfamilientestament
- Tipps für die Testamentsgestaltung
Die Erbrechtsreform gilt für alle Erbfälle die nach dem 31.12.2009 eintreten. Auswirkung des neuen Erbrecht auf die Testaments-gestaltung: Nur ca. 20 Prozent der Bundesbürger errichten ein Testament. Der Rest überlässt es dem Staat, wer ihr erarbeitetes Vermögen erbt. Selbst wenn ein Testament errichtet wurde, kommt oft das gesetzliche Erbrecht zum Zuge, da die Testamente entweder nicht in der richtigen Form oder mit einem nicht eindeutigen oder widersprüchlichen Inhalt versehen sind. Ein Testament sollte unbedingt dann errichtet werden, wenn mehrere Personen als Erben in Betracht kommen. Fehlt dieses, erhält eine Erbengemeinschaft das gesamte Vermögen. Jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen mit hohen finanziellen Einbußen sind häufig die Folgen. Die neue Erbrechtsreform beeinflusst auch die Testamentsgestaltung. Sie betrifft im wesentlichen die Honorierung der Pflegeleistung, den Pflichtteil und die Verjährungs-fristen. Im Rahmen der Testamentsgestaltung sollten auch die erbschaftsteuerlichen Aspekte berücksichtigt werden.
(Caroline Kistler, München, Erben und Vererben, Forum für Testamentsgestaltung und Erbaufteilung e. V.)

